logoblogg.de • autotest.de • Erotik Sexshop  • super Autoversicherung

Dienstag, 13.02.2007

Urteile in der Gastronomie


Manchmal geht was richtig schief. Dann muss unter Umständen das Gericht bemüht werden.

Hier mal einige aktuelle Urteile aus der Gastronomie:



Zahnausfall I:

Zertrümmert sich der Gast eines Restaurants beim Verzehr eines Carpaccio einen Zahn, weil er auf einen harten Fremdkörper gebissen hat, so muss der Gastwirt Schmerzensgeld und Schadenersatz (hier in Höhe von insgesamt 700 Euro) leisten. Das Amtsgericht Köln verpflichtete den Restaurantbesitzer zusätzlich, alle zukünftigen Schäden, die aus dem Malheur resultieren, zu begleichen (Az: 122 C 208/05).

Zahnausfall II:

Ähnlicher Fall, aber andere Beurteilung. Führt der Gast eines Restaurants das Abbrechen eines Zahns auf einen ? in der Speise verborgenen ? harten Gegenstand zurück, so muss er die Geschehnisse beweisen ? am besten durch Vorzeigen des Fremdkörpers. Der Gast kann nicht argumentieren, es müsse der ?Beweis des ersten Anscheins? angewendet werden. In einem Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Mann beim Verzehr von verschiedenen gegrillten Fleischsorten auf einen harten Gegenstand gebissen und behauptet, der hätte sich in einem Cevapcici versteckt. Der Restaurantbetreiber sollte Schadenersatz leisten. Weil es aber gerade nicht ?nach der Lebenserfahrung typisch? ist, dass in der Hackfleischmasse verborgene Fremdkörper stecken, müsse, so der BGH, der Vorfall handfest bewiesen werden. Vielmehr sei es wahrscheinlich, dass der Gast versehentlich Knochen- oder Fleischstücken des Gerichts mitaufgenommen habe. Möglich sei schließlich auch, dass der Zahn vorgeschädigt gewesen sei (Az: VIII ZR 283/05).

Kommentar meinerseits: Also mal ehrlich, selbst als ich mal ganz privat Frikadellen machte, hatte ich schon Knochen- oder Knorpelstücke im Fleisch drin. Es ist zwar nicht typisch, kommt aber vor. Da kann ich dem Gericht nicht folgen.

Dennoch finde ich ok, dass der Gastwirt nichts zahlen musste. Denn das Dumme an Hackfleisch ist, dass man kleine Knochenreste kaum erkennen kann. Man kann also nie wirklich zu 100% ausschließen, dass da keine kleinen Knöchelchen drin sind. Und wenn der Gast da unglücklich reinbeisst, ist das zwar blöd, aber wie soll man das denn vermeiden? Soll das Fleisch vor Verarbeitung passiert werden? Das wäre ja dann doch übertrieben - vor allem bei einem Imbiss.

Kleckerei:

Ein Restaurantbesitzer, der seine Stühle mit cremefarbenen Bezügen versehen hat, die nicht mehr nachbestellt werden können, kann keinen Schadenersatz von einem Gast beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung verlangen, der durch ungeschicktes Verhalten mehrere Stühle mit Rotwein befleckt. Zwischen Restaurantbetreiber und Gast ist ein stillschweigender Haftungsverzicht zustande gekommen. Anderes würde nur gelten, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte (Amtsgericht Augsburg, Az: 23 C 149/03).

Kommentar meinerseits: Was sollte das denn vom Gastronomen? Wer in dem Bereich arbeitet, muss eben mit Schwund rechnen. Ok, der Gast hat sich ungeschickt angestellt. So what? Und was ist, wenn einem Kellner das Tablett mit Rotwein runtergesegelt wäre? Soll der arme Kerl, das etwa von seinem Lohn zahlen?

Kakerlake im Essen:

Beißt der Besucher eines chinesischen Restaurants statt auf eine Erdnuss auf eine Kakerlake, so kann der Betreiber der Gaststätte zu einem Ordnungsgeld (hier in Höhe von 1000 Euro) herangezogen werden (Amtsgericht Rastatt, Az: 9 Cs 205 Js 1187/04).

Kommentar meinerseits: Da ist der Betreiber noch gut weggekommen. Sowas darf gar nicht passieren. Da ist ganz klar die Hygiene zu kurz gekommen. (Grusel. )

Geschmacksfrage:

Kann die Wirtin eines Restaurants nicht beweisen, dass ihr Sauerbraten, den ein Gast ohne die Rechnung zu bezahlen zurückgehen lässt, von ?mittlerer Art und Güte? war, so kann sie die Bezahlung nicht gerichtlich durchsetzen. Hier ging es um sieben Euro (Amtsgericht Auerbach, Az: 3 C 883/01).

Kommentar meinerseits: Ok, ich weiß nicht, was der Kunde sonst noch von sich gegeben hat. Aber wegen 7 Euro würde ich doch kein Gericht bemühen. Und natürlich muss der Kunde nichts zahlen, wenn es ihm nicht geschmeckt hat und er das Essen nach einem Probebissen zurückgehen lässt. Wenn er das Essen komplett gegessen hätte, sähe das natürlich anders aus.

Hindernis:

Stürzt eine Frau in einem Restaurant auf dem Weg zur Toilette über eine Stufe und zieht sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zu, so kann sie vom Betreiber der Gaststätte weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld verlangen, wenn sich herausstellt, dass sie im Moment des Sturzes ?in erster Linie auf die Suche nach der Toilette konzentriert war? und bereits beim Betreten des Restaurants das Hindernis überschritten hatte. Sie hat sich ?schuldhaft selbst gefährdet? (Landgericht Osnabrück, Az: 2 O 737/05).

Kommentar meinerseits: Na ja, da hab ich gemischte Gefühle. Stufe kurz vor einer Treppe ist natürlich extrem ungünstig. Da würde ich mich schon bemühen, das Hindernis irgendwie zu entschärfen. Lässt sich aber u.U. nicht immer durchführen.

Schock, schwere Not!

Besucht eine Frau mit ihrem Hund ein Restaurant und knabbert der etwas unter dem Tisch, das er sich offenbar aus einer Köderbox für Nagetiere geholt hat, die unter einer Eckbank stand, so kann die Frau den Betreiber des Restaurants nicht wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht auf Schmerzensgeld verklagen. Hier forderte das Frauchen neben 35 Euro Behandlungskosten für ein Gegengift weitere 500 Euro zur Milderung ihres ?Schockschadens?, weil sie um das Leben ihres Tieres gebangt habe. Das gilt auch dann, wenn sie den ?Besuch ihres Hundes? bei der Tischreservierung angekündigt hatte. Das Amtsgericht München drehte den Spieß sogar um und sprach dem Gaststättenbesitzer den Ersatz seiner Anwaltskosten zu. Er müsse es nicht hinnehmen, dass mitgebrachte Tiere im Restaurant Gegenstände anknabbern und Fremdes anfressen (Az: 163 C 17144/05).

No Comment! :-)

(Quelle: Echo Online - Darmstädter Echo Online)

Kommentare

9krgh4vt8jvlg9pk
gjuxzvs rlhxzjs
http://qmracm.com
htcwxw iwipo
http://fgzyucxwb.com
hoynj cxkxgk
http://hshwmlbf.com
pfotfhr bktvxalf
http://hnzrib.com

http://qapjkuopjtntgyy.com qapjkuopjtntgyy
qapjkuopjtntgyy
qapjkuopjtntgyy

Dein Kommentar

Name:

E-Mail:

Homepage:

Kommentar:


Einstellungen merken:

Trackbacks

Trackback-URL dieses Artikels: http://pizza.blogg.de/trackback.php?id=167

Eintrag verschicken

Sende diesen Artikel an

Mitteilung an den Empfänger

Deine E-Mailadresse